Effektivzins

Zins / Effektivzins / Nominalzins

Für die Vergabe eines Darlehens verlangen Kreditgeber, die in der Regel als Banken auftreten, Zinsen. In Deutschland sind Banken zur Angabe zwei unterschiedlicher Zinssätze verpflichtet, wenn sie einem Kunden ein konkretes Angebot unterbreiten oder für ein Kreditangebot Werbung betreiben. Dabei handelt es sich zum Einen um den sogenannten Effektivzins und zum Anderen um den Nominalzins.

Während der Nominalzins nur die nominelle Verzinsung des Kreditbetrages angibt, beinhaltet der Effektivzins darüber hinaus Kosten, die typischerweise beim Abschluss des Darlehens anfallen. Insofern besitzt der Effektivzins eine deutlich höhere Aussagekraft, was das gesamte Preis- und Leistungsverhältnis eines Darlehens anbelangt.

Für Kreditinteressenten ist daher auch meist der Effektivzins das entscheidende Kriterium, wenn es um das Vergleichen von Darlehen unterschiedlicher Banken geht. Die rechtlich verpflichtende Angabe des Effektivzinses führt letztlich auch dazu, dass Banken nicht mit einem niedrigen Nominalzins werben können und im Gegenzug überteuerte Gebühren berechnen.

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