Darlehen
Gelddarlehen / Sachdarlehen
Unter einem Darlehen versteht man grundsätzlich die entgeltliche Überlassung einer Sache (Sachdarlehen) oder eines festgelegten Geldbetrages (Gelddarlehen). Dem Darlehen liegt dabei ein sogenannter Darlehensvertrag zu Grunde. Der Darlehensvertrag regelt zum Beispiel, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt wird und wann das Darlehen zurückgezahlt wird. Außerdem trifft der Darlehensvertrag Aussagen darüber, inwiefern der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber Leistungen für die Überlassung des Darlehens zu erbringen hat. So werden beispielsweise die Höhe und die Fälligkeit von Zinszahlungen im Darlehensvertrag festgehalten.
Formvorschriften je nach Art des Darlehens
Je nach dem, um welche Art von Darlehen es sich handelt, können bestimmte Formvorschriften für den rechtswirksamen Abschluss eines Darlehensvertrages gelten. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise für Darlehen, die von Banken an Kunden vergeben werden, die Schriftform vor, während bei der Darlehensvergabe unter Privatpersonen theoretisch eine mündliche Absprache als rechtswirksamer Vertrag gilt.
