Bürgschaft
Bürgschaften bieten Sicherheit für Gläubiger
Eine Bürgschaft ist vertraglich geregelt und beinhaltet, dass ein Bürge für die Verbindlichkeiten eines Dritten aufkommen muss, sollte dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Gläubiger um eine Bank und den Darlehensnehmer. Der Bürge kann ein Verwandter oder Freund des Darlehensnehmers sein. Eine Bürgschaft muss grundsätzlich schriftlich vereinbart werden.
Bevor der Gläubiger an den Bürgen herantritt, muss dieser erst versuchen, die Forderung beim Schuldner einzutreiben. Erst wenn diese Versuche fruchtlos bleiben, darf der Bürge zur Begleichung der Schuld herangezogen werden. Aus diesem Grund sollte sich der Einzelne sehr gut überlegen, ob er überhaupt ein solches Risiko eingehen sollte. Denn eine Bürgschaft kann auch den Bürgen in einen finanziellen Ruin bringen. Deshalb sollte sichergestellt sein, dass der Bürge im Falle des Kreditausfalls auch die Summe für die Bürgschaft aufbringen kann.
