Privatkredit
Der Privatkredit wird zur freien Verfügung vergeben
Das Kreditgeschäft der Banken umfasst zwei Bereiche, die durch den Status des Kreditnehmers voneinander abgegrenzt sind. Wird ein Darlehen von einer juristischen Person, das heißt von einem Unternehmen, oder von einem Selbstständigen im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit beantragt, so handelt es sich hierbei um einen Geschäftskredit. Der Privatkredit der Banken wird hingegen ausschließlich an Privatpersonen vergeben. Besonderes Kennzeichen des Privatkredits: Die Kreditsumme wird dem Kunden bar ausgezahlt oder dem Girokonto gutgeschrieben zur freien Verfügung überlassen.
Die unterschiedlichen Arten des Privatkredits
Eine Ausnahme bilden hier nur der Autokredit und der Baukredit, bei denen der Verwendungszweck im Kreditvertrag festgelegt wird. Da ein allgemeiner Privatkredit meistens für Anschaffungen von Konsumgütern benötigt wird, werben die Kreditinstitute auch mit Begriffen wie Verbraucherkredit oder Konsumentenkredit. Eher irreführend sind die Bezeichnungen Sofortkredit, Eilkredit oder Onlinekredit. Denn auch in dieser Form wird der Privatkredit nicht sofort ausgezahlt. Eine Bearbeitungszeit von mindestens einigen Tagen muss immer einkalkuliert werden, da die Banken zunächst die Bonität des Kunden prüfen. Dazu muss ein Lohn- oder Gehaltsnachweis eingereicht werden. Außer beim Kredit ohne Schufa holen die Kreditinstitute zudem immer eine Auskunft bei der Schufa ein, um die Zahlungszuverlässigkeit eines Kreditnehmers zu beurteilen.
Gesetzliche Vorgaben für den Privatkredit
Der Privatkredit ist als privater Ratenkredit für Konsumzwecke an gewisse vertragliche Formen gebunden, die der Gesetzgeber im § 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert hat. Die Vereinbarung eines Privatkredits muss demnach in Form eines schriftlichen Darlehensvertrags abgeschlossen werden. Es ist zwar möglich, per Internet einen Privatkredit zu beantragen. Doch selbst beim so genannten Sofortkredit muss der Anbieter nach Eingang der Antragsformulare den eigentlichen Kreditvertrag schriftlich aufsetzen und dann an den Kunden schicken.
Der Kreditvergleich zeigt den Weg zum günstigen Privatkredit
Vor der Unterschrift sollte geprüft werden, ob der Vertrag alle notwendigen Angaben enthält. Dazu gehören: Höhe der Kreditsumme und der monatlichen Raten, Dauer der Laufzeit des Privatkredits und der berechnete effektive Jahreszins. In dieser Zinsangabe werden alle entstehenden Kreditkosten zusammengefasst dargestellt. Auf Grundlage des effektiven Jahreszinses lassen sich so die verschiedenen Anbieter von Privatkrediten am besten miteinander vergleichen. Deswegen zeigen wir in unserem Kreditvergleich die aktuellen Effektivzinsen an besonders prominenter Stelle. Damit lässt sich in unserem Überblick sofort erkennen, welcher Anbieter den günstigsten Privatkredit bereithält.
