P-Konto

Girokonto / Pfändungsschutzkonto

Das Girokonto gehört heute zum Standard. Aber immer noch gibt es Menschen in Deutschland, denen die Eröffnung eines Girokontos vonseiten der Banken versagt wird.
Das kann immer dann der Fall sein, wenn es durch die Bank zu einer Kontokündigung kam, weil ein Gläubiger eine Kontopfändung veranlasst hat. Ohne Girokonto ist der Mensch heute regelrecht aufgeschmissen, denn selbst die Zahlungen von Sozialleistungen und viele andere Dinge werden heute ausschließlich bargeldlos abgewickelt.

Damit es in Zukunft nicht zu so einem Desaster kommt, wird das P-Konto eingeführt. Ab Juli 2010 haben Verbraucher das Recht ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Das P steht in diesem Zusammenhang für Pfändungsschutz. Die Umwandlung in ein P-Konto muss auf Antrag erfolgen und sollte immer rechtzeitig immer erfolgen, bevor ein Gläubiger die Kontopfändung beantragt.

Verbraucher, die mit ihrem Girokonto und mit ihren Finanzen im Allgemeinen bedacht umgehen, stehen vor solchen Problemen nicht. Für sie ist es wichtig ein Girokonto zu finden, dass wenig kostet und gute Leistungen bietet oder, dass direkt ein kostenloses Girokonto geführt werden kann. Möglichkeiten dazu gibt es heute viele. Über den Girokonto Vergleich lassen sich die besten Anbieter filtern. Allerdings ist der Wechsel des Girokontos mit etwas Aufwand verbunden.

Wer diesen scheut, sucht sich am Besten einen Anbieter, der neben der kostenlosen Kontoführung auch einen sogenannten Kontowechselservice anbietet. Dann übernimmt die Bank einen großen Teil der Formalitäten, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Girokontos zu erledigen sind. Unter anderem muss der Arbeitgeber oder andere Stellen, von denen Geldeingänge zu erwarten sind, informiert werden.

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